Rechtsprechung
RG, 10.01.1939 - 4 D 712/38 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriffe des "Lebensmittels" i. S. des § 1 LMG. v. 17. Januar 1936. 2. Das Verfälschen eines Lebensmittels wird durch das von vornherein geplante Inverkehrbringen aufgezehrt. 3. Vergehen gegen das LMG. sind gegenüber dem Betruge keine Sonderstraftaten. 4. Zum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 83
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58 In einem solchen Falle geht die Herstellungshandlung als Vortat in der Vertriebshandlung auf (RGSt 73, 83 und das genannte Urteil des erkennenden Senats).
Tateinheit zwischen dem Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz und dem Betrug ist rechtlich möglich (RGSt 73, 83, 85).
- BGH, 05.07.1957 - 1 StR 196/57
Rechtsmittel
Die Innereien waren tierärztlich zum menschlichen Genuß für untauglich befunden worden, somit schon kraft ihrer Beschaffenheit, überdies aber auch deswegen als verdorben im Sinne des § 4 Nr. 2 LMG anzusehen (RGSt 49, 351 f; 73, 83, 86),weil der Tierarzt sie absichtlich in den Schmutz warf und der Metzgergehilfe eine Bütte mit Schweineborsten darüber schüttete.Wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Lebensmittel nachmacht oder verfälscht und sie dann in den Verkehr bringt, ist allein nach § 4 Nr. 2 LMG, nicht auch nach § 4 Nr. 1 LMG strafbar, denn dieser (letztgenannte) Tatbestand wird von dem anderen aufgezehrt (RGSt 71, 17, 18 und 308, 313; 73, 83, 84; 75, 117, 119;… RG JW 1938, 1323 Nr. 23, BGH 5 StR 846/52 vom 29. Januar 1953 bei Herlan GA 1953, 76).
- BGH, 18.11.1985 - 2 StR 158/85
Verstöße gegen Vorschriften des Weingesetzes - Beschränkung eines Verfahrens - …
Die Unterschiede bei dem verbotswidrigen Herstellen der einzelnen Erzeugnisse ändern an dieser Beurteillang nichts, zumal jene Verstöße gegen das Weingesetz in dem späteren (fortgesetzten) Inverkehrbringen aufgehen (RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994; BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 142/78).
- BGH, 23.02.1960 - 1 StR 694/59
Rechtsmittel
Rechtlich zutreffend ist schließlich die Annahme des Landgerichts, daß das Verfälschen des Weins (§ 4 Nr. 1 LebMG) als bloße Vorbereitungshandlung durch den Tatbestand des § 4 Nr. 2 LebMG aufgezehrt wird (u.a. RGSt 73, 83, 84; 75, 117, 119;… BGH GA 1953, 76) und daß gegenüber der für vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen § 4 Nr. 2 LebMG maßgebenden Strafvorschrift des § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes nach § 31 WeinG die Strafvorschrift des § 26 Abs. 1 Nr. 1 WeinG zurücktritt (u.a. BGH LM Nr. 2 zu § 11 LebMG). - BGH, 22.10.1968 - VI ZR 208/66
Mangelhaftigkeit einer Lieferung - Rückzahlung eines Kaufpreises - Wandlung eines …
Ohne Rechtsfehler konnte das Berufungsgericht die Wurst als unappetitlich, also als "verdorben" bezeichnen (vgl. § 4 Nr. 2 LMG und RGSt 73, 83, 86), mochte sie vielleicht auch nach Abschaben und Beseitigen der verfärbten Stellen noch genußtauglich gewesen sein, wie die Veterinäroffiziere zunächst gemeint hatten. - BGH, 09.02.1951 - 4 StR 49/50
Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen in-den-Verkehr-bringens …
Die Herstellung gesundheitsschädigender Lebensmittel, die § 3 Nr. 1 a verbietet, wird durch ein vorher geplantes Inverkehrbringen aufgezehrt (RGSt 73, 83). - BGH, 27.09.1951 - 4 StR 336/51
Rechtsmittel
Dies folgt aus dem Zweck des Gesetzes, das im § 4 Nr. 1 LMG die Bestrafung des Herstellers einer verfälschten Ware ermöglichen wollte, ehe es zu einem Verkauf gekommen ist, (RGSt 25, 101;. 71, 17, 18, 308, 315; 73, 83, HRR 1937, 986). - BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78
Strafbarkeit wegen Hinzufügung verbotswidriger Stoffe in Wein - Verbotswidrige …
In dem späteren Inverkehrbringen ging hier außerdem das Herstellen der verbotswidrigen Erzeugnisse auf (vgl. RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994). - BGH, 18.06.1971 - 2 StR 637/70
Annahme von Tatmehrheit zwischen zwei Lebensmittelstraftaten
Im Falle I des Urteils geht die Strafkammer zu Unrecht davon aus, daß zwischen den den Beschwerdeführern zur Last liegenden Vergehen nach § 4 Nr. 1 und § 4 Nr. 2 LebensmG Tatmehrheit vorliege: Da die nachgemachte Flüssigkeit jedenfalls teilweise in den Verkehr gebracht wurde, wird das Vergehen nach § 4 Nr. 1 LebensmG von dem Vergehen nach § 4 Nr. 2 LebensmG konsumiert, sind die Angeklagten also nur nach § 4 Nr. 2 LebensmG zu verurteilen (RGSt 71, 308, 313; 73, 83, 84). - BGH, 06.03.1957 - 2 StR 577/56
Rechtsmittel
In diesem Falle geht die Herstellungshandlung in der Vertriebshandlung auf (RGSt 73, 83). - BGH, 20.03.1956 - 5 StR 604/55
Rechtsmittel